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Wer trägt Maklerprovision in Brandenburg?

vor 16 Minuten
5 Min. Lesezeit

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses in Potsdam oder einer Eigentumswohnung im Brandenburger Umland taucht die Frage früh auf: „Wer trägt Maklerprovision Brandenburg?“ Die kurze Antwort lautet: Bei vielen privaten Immobilienkäufen teilen Käufer und Verkäufer die Provision. Entscheidend sind jedoch Objektart, Käuferstatus und der konkrete Maklervertrag. Wer hier mit einer pauschalen Annahme plant, riskiert unnötige Diskussionen oder eine falsche Kalkulation.

Für Eigentümer ist die Provisionsfrage mehr als ein Kostenpunkt. Sie beeinflusst, wie attraktiv ein Angebot für Interessenten wirkt, wie der Angebotspreis wahrgenommen wird und wie klar die Vermarktung kommuniziert werden kann. Eine saubere Vereinbarung schafft Vertrauen - und verhindert, dass die Kosten erst kurz vor dem Notartermin zum Streitpunkt werden.

Wer trägt die Maklerprovision in Brandenburg?

In Brandenburg gelten keine eigenen Sonderregeln zur Maklerprovision beim Immobilienkauf. Maßgeblich sind die bundesweit geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Seit Ende 2020 ist die Verteilung der Provision bei bestimmten Wohnimmobilien gesetzlich geregelt.

Kauft eine Privatperson eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt grundsätzlich: Wird der Makler für beide Seiten tätig, dürfen Käufer und Verkäufer nur in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet werden. Vereinbart der Verkäufer beispielsweise eine Provision von 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer, kann auch vom Käufer höchstens derselbe Anteil verlangt werden.

Beauftragt ausschließlich der Verkäufer den Makler, kann ein Teil der Kosten dennoch auf den Käufer übertragen werden. Dann muss der Verkäufer aber mindestens die gleiche Provisionshöhe selbst zahlen, bevor der Käufer zur Zahlung herangezogen werden darf. Praktisch führt auch dieses Modell häufig zu einer hälftigen Kostenverteilung.

Die gesetzliche Regelung soll private Käufer davor schützen, dass ihnen die gesamte Vermittlungsprovision auferlegt wird, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Sie bedeutet aber nicht, dass die Provision immer automatisch und ohne Vertrag genau zur Hälfte anfällt. Die Vereinbarungen müssen transparent, rechtlich passend und in Textform dokumentiert sein.

Wann gilt die hälftige Teilung?

Die gesetzlichen Vorgaben greifen vor allem dann, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: Es geht um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, der Käufer handelt als Verbraucher und ein Maklervertrag wird abgeschlossen. Verbraucher ist meist die Privatperson, die die Immobilie überwiegend für private Zwecke erwirbt - etwa zur Eigennutzung oder als private Kapitalanlage.

Ob der Käufer später selbst einzieht, ist nicht allein ausschlaggebend. Relevant ist vor allem, ob er beim Vertragsschluss als private Person oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Gerade bei mehreren Beteiligten, Gesellschaften oder professionellen Investoren sollte dieser Punkt früh geprüft werden.

Auch bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder bei gemischt genutzten Objekten kann die Einordnung genauer betrachtet werden müssen. Je stärker eine Immobilie gewerblich geprägt ist, desto weniger sinnvoll sind pauschale Aussagen. Hier sollte die Provisionsgestaltung vor Beginn der Vermarktung eindeutig feststehen.

Diese Immobilien fallen häufig nicht unter die Regelung

Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien besteht grundsätzlich mehr Vertragsfreiheit. Auch wenn der Käufer als Unternehmer handelt, gelten die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucher in der Regel nicht. Dann können Verkäufer und Käufer die Maklerkosten anders verteilen.

Das heißt nicht, dass jede beliebige Kostenregelung wirtschaftlich klug ist. Bei einem Baugrundstück etwa beeinflusst eine hohe Käuferprovision unmittelbar die Gesamtkalkulation aus Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Baukosten. Je nach Nachfrage, Lage und Zielgruppe kann eine vom Verkäufer getragene oder geteilte Provision die Vermarktung erleichtern.

Bei einem Mehrfamilienhaus in guter Verkehrslage kann dagegen ein professioneller Investor die Provision anders bewerten als ein privater Käufer. Dort zählen Ertrag, Entwicklungspotenzial, Instandhaltungsstau und Mietstruktur meist stärker als die reine Aufteilung der Vermittlungskosten. Dennoch gehört die Provision von Beginn an in die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg?

Für die Höhe der Maklerprovision gibt es beim Immobilienkauf keine gesetzlich festgelegte Obergrenze. Sie ist frei verhandelbar. In vielen Regionen Brandenburgs sind Modelle verbreitet, bei denen Käufer und Verkäufer jeweils einen gleichen Anteil zahlen, häufig zuzüglich Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe kann aber je nach Objekt, Verkaufswert, Vermarktungsaufwand und Leistungsumfang deutlich variieren.

Entscheidend ist nicht allein der Prozentsatz. Eigentümer sollten prüfen, welche Leistung tatsächlich vereinbart wird: fundierte Wertermittlung, professionelle Objektaufbereitung, aussagekräftige Unterlagen, zielgerichtete Ansprache, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung und Verhandlungsführung sind wesentliche Faktoren für einen sicheren Verkauf.

Bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Objekten mit unklarem Entwicklungspotenzial reicht eine klassische Vermarktung oft nicht aus. Ein nachvollziehbares Umbaukonzept, eine Grundrissidee oder eine realistische Einschätzung zu Genehmigungs- und Modernisierungsmöglichkeiten kann den Interessentenkreis erweitern. Der wirtschaftliche Nutzen einer Maklerleistung entsteht dann nicht nur durch die Vermittlung, sondern durch eine bessere Positionierung am Markt.

Was Verkäufer vor der Beauftragung klären sollten

Die wichtigste Weichenstellung erfolgt vor dem Verkaufsstart. Wer erst nach Veröffentlichung eines Exposés über die Provisionsverteilung spricht, verschenkt Planungssicherheit. Im Maklervertrag sollte klar geregelt sein, wer welche Provision zahlt, wann der Anspruch entsteht und welche Leistungen umfasst sind.

Achten Sie zudem darauf, ob ein Alleinauftrag oder ein offener Maklerauftrag sinnvoll ist. Ein qualifizierter Alleinauftrag kann die Vermarktung bündeln und eine einheitliche Preis- und Kommunikationsstrategie ermöglichen. Ein offener Auftrag schafft zwar mehr Flexibilität, führt aber mitunter zu unterschiedlichen Preisangaben, mehrfachen Inseraten und einer unruhigen Marktansprache.

Ebenso relevant ist die Frage, ob vor dem Verkauf in die Immobilie investiert werden sollte. Nicht jede Maßnahme rechnet sich. Kleine Reparaturen, eine klare Raumwirkung und vollständige Unterlagen können bereits viel bewirken. Bei einem ungünstigen Grundriss, einer leerstehenden Einheit oder einem Nachlassobjekt kann eine gezielte planerische Vorbereitung dagegen den Wert und die Vermarktungsfähigkeit spürbar erhöhen.

Was Käufer vor einer Provisionszusage prüfen sollten

Käufer sollten die Provision als festen Bestandteil ihrer Erwerbsnebenkosten behandeln. Neben Kaufpreis und Finanzierung gehören auch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerkosten in die Gesamtberechnung. Gerade bei knapper Eigenkapitaldecke kann ein vermeintlich passender Kaufpreis durch Nebenkosten schnell zur Belastung werden.

Vor einer Zusage lohnt sich ein Blick in die konkrete Vereinbarung: Ist die Provision inklusive Umsatzsteuer angegeben? Handelt der Makler für Käufer und Verkäufer? Passt die verlangte Käuferprovision zur Verkäuferprovision? Bei einem Verbraucher-Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses darf der Käufer nicht mehr zahlen als der Verkäufer.

Wichtig ist auch die zeitliche Abfolge. Die Provision wird üblicherweise mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, sofern der Maklervertrag nichts Abweichendes vorsieht. Bei einer einseitigen Beauftragung durch den Verkäufer darf der Käuferanteil erst verlangt werden, wenn der Verkäufer seinen entsprechenden Anteil gezahlt hat. Diese Regel schützt Käufer vor einer einseitigen Vorleistung.

Transparenz stärkt den Verkauf

Die Frage der Maklerprovision ist kein Detail für das Kleingedruckte. Sie gehört in eine Verkaufsstrategie, die Preis, Zielgruppe, Zustand und Entwicklungspotenzial der Immobilie zusammen betrachtet. Bei gefragten, sofort nutzbaren Wohnungen kann eine klare hälftige Teilung unkompliziert sein. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder komplexen Bestandsobjekten braucht es oft eine individuellere Lösung.

Eine professionelle Vermarktung beginnt deshalb mit einer ehrlichen Analyse: Was ist die Immobilie heute wert, welche Zielgruppe kommt infrage und welche Maßnahmen erhöhen ihre Marktattraktivität tatsächlich? Immowerk.BERLIN verbindet diese Perspektive mit Makler-, Architektur- und Planungskompetenz. So lässt sich die Provisionsfrage von Anfang an wirtschaftlich sinnvoll in den gesamten Verkaufsprozess einordnen - damit am Ende nicht nur die Kosten klar sind, sondern auch der Weg zu einem überzeugenden Verkauf.

 
 

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